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Ärztinnen und Ärzte als Dienstleister: Deine Rechte beim Arztbesuch

Dienstleistung (englisch/französisch service) ist ein immaterielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.

Die Definition der «Dienstleistung» auf Wikipedia

Dein Arztbesuch ist eine Dienstleistung. Punkt. Die ÄrztInnen haben für dich da zu sein –  nicht umgekehrt. Du hast das Recht darauf, angehört, integriert und respektiert zu werden.

Der Gott in Weiss

Unsere patriarchale Erziehung der letzten Jahrzehnte hat uns gelehrt, dass etwa LehrerInnen, PolizistInnen, PfarrerInnen und auch ÄrztInnen nicht widersprochen wird. Es sind autoritäre Berufe, die uns ein wenig zurück in die Kindheit versetzen und verstummen lassen.

Vielleicht kennst du das Gefühl ja selbst? Du sitzt in der Arztpraxis und du bist mit dem Gesagten nicht so ganz einverstanden, es fällt dir aber schwer, dich dagegen aufzuwiegeln. Schliesslich ist er oder sie ja Doktor! Hallo!

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Oftmals bist du vielleicht noch gestresst, weil es ja um deine Gesundheit geht und du eventuell Nachrichten erhältst, die nicht nur erfreulich sind. Vielleicht drückt sich der/die Herr/Frau Doktor dann noch sehr „doktorianisch“ aus und am Schluss bist du völlig verwirrt, hast tausend Fragen und doch keine. 

ÄrztInnen wurden von unserer Gesellschaft in das Muster gestossen, dass sie auf jede (Gesundheits)frage immer eine Antwort haben müssen und diese auch immer richtig ist. Es gibt sicherlich einige ÄrztInnen, die dieses Muster geniessen und sich gerne darin bewegen  – sicherlich nicht alle. ABER: ÄrztInnen wissen es nicht immer besser, wenn es um deinen Körper geht, sie machen auch immer wieder Fehler und können Dinge übersehen. Schlussendlich sind sie auch nur Menschen.

Und noch wichtiger: Du bezahlst für die Dienstleistung, die ÄrztInnen erbringen. Deswegen hast du auch ganz viele Rechte. Diese wollen wir dir in Erinnerung rufen.

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Du darfst jederzeit wechseln.

Menschen haben das Recht, jederzeit zu einem anderen Arzt zu gehen respektive die Ärztin zu wechseln. Jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Wenn du mit deiner jetzigen Wahl nicht glücklich und zufrieden bist, dann such dir jemand anderen.

Stell dir vor, du gehst in den Urlaub und bist total unzufrieden mit deinem Hotelzimmer. Es ist etwa schmutzig oder das Bett ist kaputt, du hast eigentlich Meerblick gebucht und schaust nun aber in den Garten. Würdest du nicht an die Rezeption gehen und dich beschweren oder nach einem anderen Zimmer fragen? Du hast ja schliesslich bezahlt, oder nicht?

Dein Arztbesuch ist dasselbe Prinzip.


Du darfst dir eine Zweitmeinung einholen.

Rät dir dein/e Arzt/Ärztin zu einer spezifischen Behandlung, einer Therapie oder sogar zu einer Operation, ist diese Diagnose nicht in Stein gemeisselt. Du darfst dir, auch hier, jederzeit eine Zweitmeinung bei einer/m anderen/m MedizinerIn einholen. Auch eine Dritt- oder Viertmeinung! Keine Ärztin und kein Arzt auf der ganzen Welt kann dich zu etwas zwingen, was du NICHT willst.

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Wenn du keine Operation wünschst oder das Medikament nicht schlucken möchtest, dann darfst du nicht nur eine/n andere/n MedizinerIn befragen. Du darfst auch eine andere Vorgehensweise wünschen.

Du darfst jederzeit nein sagen. Du bist die letzte Instanz. Du entscheidest! Es ist dein Körper und auch deine Verantwortung. Und du darfst nicht wollen. Es ist dein Recht.


Du darfst deine Berichte verlangen.

Du bezahlst nicht nur für deine Konsultation, sondern auch für deine Scans, Proben und Berichte, die gemacht werden.

Das heisst, alles, was über deine Person und deine Gesundheit abgeklärt wird und als Bericht abgelegt wird, gehört DIR. Du hast das Recht, deine Blutwerte im Detail einzusehen, du hast das Recht, dein Röntgenbild mit nach Hause zu nehmen. Es gehört per se dir.

Und das empfehlen wir dir auch dringend:

Stelle bei dir zu Hause dein eigenes Dossier mit deiner Krankheitsgeschichte zusammen. Sollte mal am Wochenende ein Notfall sein, dann hast du alles griffbereit. 

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Du kaufst in der Migros auch nicht zwei Kilo Kartoffeln, lässt sie stehen und gehst ohne nach Hause.

Dasselbe Prinzip ist dein Arztbesuch und die daraus resultierenden Berichte. Du hast sie bezahlt, nimm sie mit nach Hause.

Good to know

Anders verhält es sich mit den handgeschriebenen Notizen der ÄrztInnen. Diese gehören ihnen und müssen weder an dich noch an KollegInnen abgegeben werden.


Du darfst nach einer spezifischen Behandlung verlangen

Du möchtest ein Röntgenbild? Bestehe darauf. Du willst ein grosses Blutbild machen lassen? Verlange danach.

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Foto von Tima Miroshnichenko von Pexels

Auch wenn dein/e Arzt/Ärztin überzeugt ist, es gebe keinen medizinischen Grund dafür, hast du ein Anrecht darauf. Unterschätze nicht, wie beruhigend es für dich sein kann, wenn alle Resultate negativ zurückkommen. Das ist Grund genug, um weitere Untersuchungen zu machen. Das hilft dir auf deiner Suche nach Antworten.

Zwar ist die/der MedizinerIn auch dafür da, festzustellen, ob eine Behandlung Sinn ergibt oder nicht. Aber in deinem Körper steckst immer noch du (siehe nächster Punkt).

Good to know

Deine Krankenkasse könnte die Bezahlung dieser Abklärungen verweigern, wenn dein/e Arzt/Ärztin angibt, dass diese nicht gerechtfertigt seien.

Aber ernsthaft: Welche/r Arzt/Ärztin tut so etwas? Wenn das passiert, befolge sofort Punkt eins und such dir einen anderen Dottore. Tout de suite, danke! 😜


Hör auf deinen Körper – oder dich!

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Der Fakt, dass man nichts findet, heisst nicht, dass da nichts ist. Und der Fakt, dass sich ÄrztInnen etwas nicht vorstellen können, heisst nicht, dass das nicht möglich ist, sondern lediglich, dass ihre Vorstellungskraft eingeschränkt ist.

Nicht alle Menschen wissen, wie ein Tram funktioniert, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es eben funktioniert. 

Wenn du also dieselben wiederkehrenden Schmerzen hast, dann bestehe auf Untersuchungen. Dass du nach etwas Spezifischem verlangen darfst, haben wir dir im letzten Punkt bereits erklärt.

Aber noch wichtiger ist es, dass du dir folgendes vor Augen hältst:

Niemand weiss mehr über dich, als du selbst!

Wenn du Symptome hast, dann hat dies niemand, wirklich niemand, infrage zu stellen. Nicht mal du! Vergiss das „vielleicht bilde ich mir das ein“. Ein Schmerz hat immer einen Daseins-Grund. Dass du es nicht verstehst, ändert nichts daran.

Der Fakt, dass etwa im Labor nichts gefunden wurde, ist eine indirekte Information, die dir hilft, nach weiteren Ursachen zu suchen. Wenn man nichts findet, heisst das NICHT, dass da nichts ist. Die Übersetzung ist „wir wissen nicht weiter“ – das ist ein riesengrosser Unterschied.

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Good to know

Wusstest du, dass im Blutlabor einen Virus beispielsweise nicht sieht? Man sieht den Antikörper, den der Körper entwickelt hat, aber den eigentlichen Virus können wir nicht feststellen. Denn: Die Diagnose, um welchen viralen Infekt es sich handelte, kommt erst, nachdem dein Körper ihn bereits abgewehrt hat. Der wartet nicht, sondern legt sofort los mit seinem Job: Dich zu beschützen.


Own your shit

Wir benennen das nun ganz salopp, aber wenn dies nicht der erste Beitrag ist, den du von uns liest, dann weisst du ja bereits 😎

Du alleine trägst die Verantwortung für dich selbst. Kein Arzt, keine Medizinerin, keine Physiotherapeutin und kein Psychologe sind für deine Gesundheit oder deinen Zustand verantwortlich. Sie sind lediglich dazu da, dir Inputs zu geben, ihr Wissen mit dir zu teilen, dir Möglichkeiten aufzuzeigen und deinen Horizont zu erweitern. Damit es dir besser geht, musst du selbst handeln.

Beängstigend, nicht wahr? Willkommen im Club! Es ist völlig in Ordnung, dass diese Tatsache beängstigend ist, wir wurden nicht darauf vorbereitet und erzogen.

Unsere Website ist genau dafür da: Je mehr du über dich und deinen Körper lernst und weisst, desto besser für dich.


Probiere Neues aus

Wenn du eine gute Zusatzversicherung hast, dann probiere neue Behandlungen und Praktiken aus, die dir helfen können, dich besser zu fühlen.

Nicht immer ist die Schulmedizin die Antwort, manchmal braucht es noch andere Dinge, die zum Grossen ganzen führen.

Zu diesem Thema empfehlen wir dir unbedingt einen Blick in unseren Beitrag zum „Gesundheitskuchen“ zu werfen.


Lass uns zum Schluss deine Rechte als PatientIn nochmals zusammenfassen:

Quelle: BAG

  • Recht auf Aufklärung
  • Freie Einwilligung nach umfassender Aufklärung
  • Freie Wahl der Gesundheitsfachperson und der Pflegeeinrichtung
  • Einschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Einwilligung
  • Berufsgeheimnis
  • Recht auf Einsicht in das Patientendossier
  • Recht, sich begleiten zu lassen
  • Rechte in der Krebsregistrierung

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